Ein Paar mietete in Küssnacht SZ ein Einfamilienhaus. Nach dem Einzug entdeckte es diverse Mängel – etwa Schimmel an den Wänden oder Risse im Marmorboden. Die Mieter verlangten die Behebung sämtlicher Schäden und eine Reduktion des Mietzinses. Das Bezirksgericht Küssnacht beauftragte ­einen ­Experten mit einem Gutachten. Gestützt darauf kam das Gericht zum Schluss, dass der Vermieter rund einen Viertel der Schäden beheben müsse. Die Miete sei um 5 Prozent zu reduzieren. ­Damit waren die Mieter nicht zufrieden. Unter anderem verlangten sie einen neuen Marmorboden. Das Kantonsgericht Schwyz war anderer Ansicht. Der Boden habe zwar Sprünge. Diese seien aber ungefährlich. 

Kantonsgericht Schwyz, Urteil ZK1 2016 8 vom 28. Februar 2017