Eine Angestellte pflegte vier Jahre lang einen Mann. Dafür erhielt sie monatlich 3000 Franken. Nachdem er gestorben war, legten ihr die Erben einen Vertrag vor. Für 20 000 Franken seien alle Ansprüche inklusive Lohn für die dreimonatige Kündigungsfrist und eine Gratifikation beglichen. Später erfuhr sie, dass sie während der vier ­Jahre Lohnansprüche für Ferien, ­Feiertage und Pikettdienst gehabt hätte. Am Ende sprach ihr das Bundesgericht 29 000 Franken zu. Der Vertrag habe die Frau benachteiligt und sei gar nicht gültig gewesen, da das ­Arbeits­verhältnis bereits mit dem Tod des Mannes beendet worden sei. 

Bundesgericht, Urteil 4A_96/2017 vom 14. Dezember 2017