Ein Mann arbeitete rund neun Jahre lang bei einem Betreibungsamt im Kanton Zürich. Ein Kollege fühlte sich massiv bedroht. Er behauptete, der Mann besässe Waffen, und reichte Strafanzeige ein. Es kam zu einer Hausdurchsuchung und der Mann wurde fristlos entlassen. Doch die Vorwürfe bestätigten sich nicht. Später beurteilte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Entlassung als rechtswidrig. Ein einmaliges Fehlverhalten reiche nicht aus. Der Kläger erhielt eine Abfindung von sechs Monatslöhnen. 

Verwaltungsgericht Zürich, Urteil VB.2017.00341 vom 25. April 2018