Polizei und Strassenverkehrsämter ­müssen ab April bei Fahrausweisentzügen schneller handeln. Zieht die Polizei einen Ausweis ein, muss sie diesen innert drei Arbeitstagen dem Verkehrsamt übergeben. Dieses muss dem Lenker den Ausweis innert zehn Tagen entziehen oder zurückg<eben. Bisher gab es keine Fristen, und Lenker warteten teils Wochen, bis sie den Ausweis zurückerhielten.

Neue Regeln gibt es auch für Berufsfahrer. Das Amt kann Taxi- und Lastwagenchauffeuren, Kurieren und Fahrlehrern neu nach leichten Verstössen trotz Ausweisentzug berufliche Fahrten bewilligen – so etwa nach Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis 20 km/h, ausserorts bis 25 km/h und auf Autobahnen bis 30 km/h, nach Alkohol am Steuer bis 0,49 Promille und nach Unfällen wegen leichter Unachtsamkeit.

Wer einen Lenker wegen vermeintlich unkorrektem Fahren anschwärzte, durfte bisher anonym bleiben. Neu gilt das nur noch aus «schützenswerten Gründen», für Fami­lienmitglieder oder Nachbarn etwa.