Ein Autofahrer war mit rund 100 km/h und bloss 25 Metern Abstand zum vorderen Wagen auf der Autobahn unterwegs. Der Verkehr stockte und der Fahrer krachte in zwei Autos. Er wurde wegen einfacher Verkehrsregelverletzung mit 500 Franken gebüsst. Das Aargauer Strassenverkehrsamt ­entzog ihm zudem wegen schwerer Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln den Führerschein für drei Monate. Gegen diese widersprüchlichen Entscheide wehrte sich der Mann zunächst erfolglos. Die Bundesrichter gaben ihm nun recht: Der ­erforderliche Sicherheitsabstand auf Autobahnen werde häufig unterschätzt und sei schwierig einzuhalten. Die Richter kürzten den Ausweis­entzug auf einen Monat.

Bundesgericht, Urteil 1C_424/2012 vom 15. Januar 2013