Eine Frau verliess ihren Wohnblock durch das Garagentor, um draussen Wäsche aufzuhängen. Aus ungeklärten Gründen schloss sich das Tor hinter ihr. Die Frau versuchte übers Dach eines Anbaus in ihre Wohnung im zweiten Stock zu gelangen, da ihr Backofen angestellt war und sie einen Brand verhindern wollte. Dabei rutschte sie aus und stürzte aus fünf Metern auf den Boden. Die Versicherung kürzte das Unfalltaggeld um die Hälfte. Die Frau sei ein «Wagnis» eingegangen. Dagegen wehrte sich diese bis vor Bundesgericht vergeblich: Wer mit Pantoffeln die Hausfassade hochklettert, handle «leichtsinnig und riskant». Sie hätte die Polizei, die Feuerwehr, einen Schlüsseldienst oder ihren in der Nähe arbeitenden Mann rufen oder eine Scheibe einschlagen können.

Bundesgericht, Urteil 8C_640/2012 vom 11. Januar 2013