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Ein Mann wurde 2009 vom Statthalteramt Hinwil ZH mit 250 Franken gebüsst. Sein belgischer Schäferhund hatte einen Rentner mit aggressivem Bellen eingeschüchtert und ein achtjähriges Mädchen gebissen. Das Veterinäramt des Kantons Zürich ordnete eine Leinenpflicht an. Der Hundehalter hielt sich nicht konsequent daran. Der Hund biss einen fünfjährigen Bub. Deshalb wurde der Hundehalter mit 600 Franken gebüsst und der Schäferhund beschlagnahmt. Der Mann wehrte sich mit dem Argument, das sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie. Damit blitzte er vor allen Instanzen bis zum Bundesgericht ab: Die Sicherheit von Rentnern oder Kindern sei höher zu gewichten.
Bundesgericht, Urteil 2C_1200/2012 vom 3. Juni 2013
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