Nach dem Bau eines Einfamilienhauses stellten die Eigentümer verschiedene Baumängel fest. Sie verklagten den Architekten und behaupteten, er habe die Mängel absichtlich verschwiegen. Das Bezirksgericht Martigny verurteilte den Architekten in erster Instanz zur Zahlung von 35 000 Franken. Die Hausbesitzer waren damit nicht zufrieden und gelangten ans Kantonsgericht Wallis und später ans Bundes­gericht – allerdings ohne Erfolg. Das Bundesgericht führte aus: Absichtliches Verschweigen setze Wissen und Vorsatz voraus. Dies sei im vorliegenden Fall nicht bewiesen.

Bundesgericht, Urteil 4A_97/2014 vom 26. Juni 2014