Ein Arbeitnehmer erkrankte. Drei Tage ­später forderte ihn sein Arbeitgeber schriftlich auf, innert 24 Stunden ein Arztzeugnis einzureichen. Sonst sei der Brief als fristlose Kündigung zu betrachten. Das Arbeitsgericht Zürich ­bezeichnete die Kündigung als unwirksam. Laut seinem Urteil ist es nicht zulässig, eine fristlose Kündigung direkt mit der Forderung nach Zu­sendung eines Arztzeug­nisses zu ver­binden. Eine Kündigung müsse klar sein, ­solche Bedingungen ­führten zu Unsicherheiten. Der Arbeitgeber hätte die fristlose Kündigung nur androhen dürfen. 

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH 14 0031 vom 20. Mai 2014