Eine Angestellte erhielt acht Jahre lang jedes Jahr eine Gratifikation. Dann wurde ihr im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt – und keine Gratifikation mehr aus­gezahlt. Das akzeptierte sie nicht. Sie klagte am Bezirksgericht Liestal auf Ausrichtung einer Grati­fikation – erfolglos. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft und das ­Bundesgericht wiesen ihre gegen dieses Urteil erhobenen Rechtsmittel ab. Laut Bundesgericht ist es nicht willkürlich, aufgrund eines schlechten Geschäftsgangs keine Gratifikation auszu­zahlen, auch wenn zuvor jahrelang regelmässig Gratifikationen ausgerichtet wurden.

Bundesgericht, Urteil 4A_325/2014 vom 8. Oktober 2014