Ein Beifahrer zog bei Tempo 120 auf der Autobahn die Handbremse. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern und knallte mit dem Heck gegen die Leitplanke. Im Auto befanden sich seine Ehefrau und die dreijährige Tochter. Der Mann wurde vom Obergericht des ­Kantons Aargau wegen Gefährdung des Lebens, grober Verletzung der Verkehrsregeln und ­weiteren Delikten zu vier Jahren Freiheitsstrafe ­verurteilt. Er verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens – ohne Erfolg. Mit seinem Verhalten habe er eine unmittelbare Lebensgefahr geschaffen, hält das Bundesgericht fest. Der Aufprall hätte angesichts des hohen Tempos tödliche Folgen haben können. Es sei einzig glücklichen Umständen zu verdanken, dass es nicht so weit gekommen sei.

Bundesgericht, Urteil 6B_794/2014 vom 9. Februar 2015