Als die Pensionskasse vom Tod eines Rentners erfuhr, hatte sie dessen monatliche Altersrente von 5424 Franken bereits überwiesen. Die Kasse forderte das Geld vom Sohn und Erben zurück. Dieser machte mehrere Teilzahlungen. Zwei Jahre später betrieb die Pensionskasse den Sohn für den Rest. Der Sohn erhob Rechtsvorschlag, leistete aber nochmals eine Teilzahlung. Schliesslich klagte die Pensionskasse die ­verbleibenden 635 Franken vor dem Sozial­ver­sicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt ein. Dieses befand,  der Anspruch sei laut Gesetz nach einem Jahr verwirkt. Das sah das Bundesgericht anders: Das Gesetz sei so zu verstehen, dass die einjährige Frist durch die Teilzahlungen und damit die Anerkennung der Schuld unterbrochen werde. Die Forderung müsse bezahlt werden.

Bundesgericht, Urteil 9C_563/2015 vom 7. Januar 2016