Laut Gesetz sollten Telefon- und Internetüberwachungen nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden. Das steht im Gegensatz zur hohen Zahl an Überwachungen, die Telekomfirmen auf Geheiss der Justiz durchführen (saldo 15/12). Auch 2012 ist der Überwachungshunger weiter gewachsen: In 3233 Fällen haben Behörden Telefongespräche in Echtzeit abgehört und die E-Mails gelesen. Das sind fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch bei den rückwirkenden Überwachungsmassnahmen ist ein Anstieg um 21 Prozent auf 6960 Fälle zu verzeichnen. Dabei müssen die Telekomunternehmen den Behörden bis zu sechs Monate zurück melden, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Ohne richterlichen Beschluss verlangten die Behörden 202 579 Mal Auskünfte über Telefonanschlüsse. Über die Hälfte der Kosten von über 21 Millionen Franken müssen die Telekomkunden zahlen.