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Aus dem prall gefüllten Lotteriefonds des Kantons Zürich fliessen jährlich 5 Millionen Franken als Betriebsbeiträge an ausgewählte Kulturinstitutionen. Das hat das Kantonsparlament beschlossen. Die Regelung gilt bis ins Jahr 2016. Unter den Empfängern dieser Lotteriefondsgelder befindet sich aber nicht das Opernhaus Zürich, wie saldo (4/13) irrtümlich schrieb. Auf diesen Fehler hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich hingewiesen.
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