Aus dem prall gefüllten Lotteriefonds des Kantons Zürich fliessen jährlich 5 Millionen Franken als Betriebsbeiträge an ausgewählte Kulturinstitutionen. Das hat das Kantonsparlament be­schlossen. Die Regelung gilt bis ins Jahr 2016. Unter den Empfängern dieser Lotteriefondsgelder befindet sich aber nicht das Opernhaus Zürich, wie saldo (4/13) irrtümlich schrieb. Auf diesen Fehler hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich hingewiesen.