Von der Sonnenschutzcreme bis zum Kühlschrank – in zahlreichen Alltagsprodukten stecken heikle Nanoteilchen (saldo 1/11). Doch Konsumenten in der Schweiz erfahren nicht, welche Produkte die Miniteilchen mit möglichem Krebsrisiko enthalten. Anders in der EU: Ab Juli 2013 müssen die Hersteller Nanoteilchen in Kosmetika deklarieren, ab Ende 2014 gilt diese Pflicht auch für Lebensmittel. Ob die Schweiz folgt, ist unklar. Eine neue Studie des Schweizer Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung empfiehlt die Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien und ein Produkteregister: Konsumenten sollten zwischen nanohaltigen und -freien Produk- ten wählen können.