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Von der Sonnenschutzcreme bis zum Kühlschrank – in zahlreichen Alltagsprodukten stecken heikle Nanoteilchen (saldo 1/11). Doch Konsumenten in der Schweiz erfahren nicht, welche Produkte die Miniteilchen mit möglichem Krebsrisiko enthalten. Anders in der EU: Ab Juli 2013 müssen die Hersteller Nanoteilchen in Kosmetika deklarieren, ab Ende 2014 gilt diese Pflicht auch für Lebensmittel. Ob die Schweiz folgt, ist unklar. Eine neue Studie des Schweizer Zentrums für Technologiefolgen-Abschätzung empfiehlt die Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien und ein Produkteregister: Konsumenten sollten zwischen nanohaltigen und -freien Produk- ten wählen können.
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Reglementiererei
Die EU-Reglementiererei ist endlos und in diesem Fall auch nicht das Gelbe vom Ei. So müssten z.B. praktisch alle Lacke und Farben in Zukunft als 'nanoteilchenhaltig' angeschrieben werden. Bei der Produktion entstehen diese auch unbeabsichtigt. Damit leben wir aber seit 100 Jahren! Häufig wird zur Stabilisierung feinteilige Kieselsäure zugesetzt, was ebenfalls zur Anschreibepflicht führt. Diese Technik ist 50 Jahre alt, und wir leben noch! Auch sämtliche lackierten oder angestrichenen Gegenstände (also fast alles) müssten somit als nanoteilchenhaltig angeschrieben werden. Wenn alles Nanoteilchen enthält, so kann man die Deklaration ebensogut weglassen. Eine Wahl mit oder ohne Nano hat der Konsument sowieso nicht. Auch sollte die Presse mit der unbegründeten Panikmache aufhören.