Der Bundesrat hat den Mindestzins für ­Pen­sionskassenguthaben per 1. Januar 2017 von 1,25 auf 1 Prozent gesenkt. Weniger Zins ­bedeutet für die Versicherten weniger Rente und Kapital im Alter. Diese Senkung hatte die zuständige Kommission dem Bundesrat im September empfohlen (saldo 14/2016). Für die Kürzung hatten sich die Vertreter der Pensionskassen, Versicherungen und ­Arbeitgeber stark gemacht. Vor fünf Jahren mussten die Pensionskassen die Guthaben der Versicherten noch mit mindestens 2 Prozent verzinsen.