Geht eine Fluggesellschaft wie die Adria Airways pleite, springt die Reiseversicherung nur in Einzelfällen ein. Darum müssen bei einem Grounding die meisten Reisenden selbst für Ersatztickets aufkommen (saldo 16/2019). Die Schutzbriefe des Touring Clubs (TCS) und des Verkehrs-Clubs (VCS) schützen auch nicht in jedem Fall vor Verlust. Inhaber eines TCS-Schutzbriefs haben laut Vertrag nur dann Anspruch auf die Übernahme der Rückflugkosten, wenn sie ihre Reise im Zeitpunkt des Groundings bereits angetreten haben. Vor Reiseantritt gibts keine Entschädigung. Beim VCS hingegen gibt es auch vor der Abreise Geld. Der Versicherungsschutz greift aber nur «in den letzten 28 Tagen vor der Abreise». Das heisst, geht die Airline etwa 30 Tage vor Reiseantritt pleite, gibts kein Geld. Der maximale Schadenersatz beträgt beim VCS 2000 Franken pro Passagier, beim TCS 3000 Franken.