Kunstverkauf



«Ich arbeite als Künst­le­rin und verkaufe gelegentlich einige Werke. Wie gehe ich steuerrechtlich damit um?»



Sie müssen die Einnahmen angeben, können aber auch die Aufwendungen abziehen. Resultiert über Jahre ein Verlust, stuft die Behörde die Arbeit wahrscheinlich als Hobby ein und lässt die Verluste nicht mehr zum Abzug zu.





Wohnungsanzahlung



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