«Muss ich den Ferienlohn meines Sohnes versteuern?»
Am saldo-Steuertelefon: Christoph Hilligardt, Petra Keller und Remo Haudenschild vom VZ Vermögenszentrum in Zürich.
Inhalt
saldo 04/2013
06.03.2013
Kunstverkauf
«Ich arbeite als Künstlerin und verkaufe gelegentlich einige Werke. Wie gehe ich steuerrechtlich damit um?»
Sie müssen die Einnahmen angeben, können aber auch die Aufwendungen abziehen. Resultiert über Jahre ein Verlust, stuft die Behörde die Arbeit wahrscheinlich als Hobby ein und lässt die Verluste nicht mehr zum Abzug zu.
Wohnungsanzahlung
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Kunstverkauf
«Ich arbeite als Künstlerin und verkaufe gelegentlich einige Werke. Wie gehe ich steuerrechtlich damit um?»
Sie müssen die Einnahmen angeben, können aber auch die Aufwendungen abziehen. Resultiert über Jahre ein Verlust, stuft die Behörde die Arbeit wahrscheinlich als Hobby ein und lässt die Verluste nicht mehr zum Abzug zu.
Wohnungsanzahlung
«Ich habe einen Reservationsvertrag für einen Hauskauf unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Muss ich diesen Betrag als Vermögen versteuern?»
Ja. Sie müssen diesen Betrag in der Steuererklärung unter «Übrige Vermögenswerte» angeben.
Wohltätigkeit
«Ich wohne im Kanton Zürich und unterstütze jeweils das Grüne Kreuz Schweiz. Jährlich zahle ich rund 200 Franken ein. Ist dieser Betrag abzugsfähig?»
Ja. Im Internet finden Sie auf der Internetseite des Steueramtes des Kantons Zürich (www.steueramt.zh.ch) das Verzeichnis der «Institutionen, die wegen öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit sind»; darauf figuriert auch das Grüne Kreuz Schweiz. Spenden an diese Organisationen sind abzugsfähig. Solche öffentlich zugänglichen Verzeichnisse gibt es in vielen Kantonen.
Kinderabzug
«Ende Dezember 2012 ist unsere Tochter zur Welt gekommen. Können wir den Kinderabzug schon geltend machen?»
Ja. Stichtag ist der 31. Dezember des Taxationsjahres. Sind die Voraussetzungen an diesem Tag erfüllt, dürfen Sie den Abzug für das ganze Jahr vornehmen, selbst wenn das Kind erst an diesem Tag geboren wurde.
Reinigung
«Ich habe eine Liegenschaft gekauft und anschliessend eine Komplettreinigung durchführen lassen. Kann ich die Reinigungskosten von den Steuern abziehen?»
Nein, Reinigungskosten gehören zu den Lebenshaltungskosten und können nicht abgezogen werden.
Krankheitskosten
«Ende 2012 hatte ich eine Zahnarztbehandlung. Die Rechnung dafür habe ich aber erst im Januar 2013 bekommen. In welcher Steuererklärung kann ich diesen Abzug machen?»
Bei Krankheitskosten ist das Datum massgebend, an dem Sie die Rechnung zahlen, in Ihrem Fall also 2013.
Notariatskosten
«Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und hatte dadurch Grundbuch- und Notariatskosten. Kann ich diese steuerlich in Abzug bringen?»
Jetzt nicht, aber vielleicht später. Falls Sie die Wohnung in den nächsten 20 Jahren verkaufen, zahlen Sie unter Umständen eine Grundstückgewinnsteuer – und dann können Sie den Betrag bei dieser Steuer abziehen.
Nutzniessung
«Mein Mann hat in seinem Testament bestimmt, dass seine Eigentumswohnung dereinst an unsere Tochter gehen soll. Ich als überlebende Ehefrau soll aber die Nutzniessung erhalten. Wer muss dann welche Steuern bezahlen?»
Sie als überlebende Ehefrau müssen den Eigenmietwert als Einkommen und beim Vermögen den Steuerwert versteuern. Hätten Sie hingegen nur ein Wohnrecht, müssten Sie lediglich den Eigenmietwert versteuern, und Ihre Tochter müsste bei ihrem Vermögen den Steuerwert angeben.
Kinderlohn
«Wir wohnen im Kanton Aargau. Mein 16-jähriger Sohn hat letztes Jahr während der Schulferien etwa 5000 Franken verdient. Muss ich den Ferienlohn meines Sohnes in meiner Steuererklärung angeben?»
Nein. Minderjährige Kinder müssen in der Regel kein Einkommen versteuern. Allfällige Bankkonten Ihres Sohnes können Sie im Wertschriftenverzeichnis ausweisen.
Hotel Mama
«Ich bin geschieden. Meine Tochter ist volljährig und wohnt in Chur. Nun hat sie einen Job in Zürich und lebt unter der Woche bei mir. Kann ich einen Steuerabzug geltend machen?»
Nein. Ihre Tochter ist voll berufstätig. Die von Ihnen freiwillig geleistete Unterstützung können Sie nicht in Abzug bringen.
Ferienwohnung
«Ich wohne in einer Eigentumswohnung im Kanton Tessin und besitze zudem ein Ferienhaus im Kanton Graubünden. Muss ich den Eigenmietwert für beide Liegenschaften versteuern?»
Ja. Der Eigenmietwert muss sowohl von der selbst bewohnten Eigentumswohnung als auch vom Ferienhaus versteuert werden.
Wintergarten
«Ich habe an mein Haus einen Wintergarten angebaut. Kann ich die Kosten dafür abziehen?»
Nein. Denn der Wintergarten stellt eine wertvermehrende Investition dar. Diese Kosten können bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden. Sollten Sie die Liegenschaft später einmal verkaufen, können die Kosten jedoch bei der dann anfallenden Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden.
Wohnungsverkauf
«Ich habe meine Eigentumswohnung verkauft, den Parkplatz aber noch nicht. Muss ich dafür einen Eigenmietwert bezahlen?»
Das kommt darauf an: Wenn Sie einen Nachweis erbringen können, dass Sie sich ernsthaft bemühen, den Parkplatz zu verkaufen oder zu vermieten – zum Beispiel mit einem Inserat –, aber auch dann keinen Mieter finden, müssen Sie den Parkplatz nicht mehr als Eigenmietwert versteuern. Falls Sie den Parkplatz jedoch nur aus steuerlichen Gründen behalten oder den obigen Nachweis nicht erbringen können, müssen Sie den Eigenmietwert trotzdem versteuern.