Vor einem Jahr starb mein Nachbar. Von seiner Erbschaft hinterliess er mir ein Vermächtnis von 3000 Franken. Nun verlangen seine Töchter das Geld zurück, weil die AHV-Ausgleichskasse 18 000 Franken zurückfordert: Der Vater habe zu viel Ergänzungsleistungen bezogen. Hafte ich für die Schulden des Verstorbenen? Und muss ich das Geld, das ich für eine Zahnarztrechnung ausgegeben habe, zurückzahlen?
Inhalt
saldo 12/2004
23.06.2004
Zweimal nein: Vermächtnisnehmer haften im Gegensatz zu den Erben grundsätzlich nicht für die Schulden des Verstorbenen. Hatte dieser aber Zahlungsverpflichtungen, die erst im Nachhinein zum Vorschein gekommen sind, können die Erben das Vermächtnis wieder zurückfordern, sofern die Hinterlassenschaft zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Sie kommen dennoch mit einem blauen Auge davon: Da Sie das Geld inzwischen in gutem Glauben ausgegeben haben, müssen Sie nichts mehr zurückgeben.
hrs
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
So sind Sie richtig versichert
Versicherungen wie: Auto, Privathaftpflicht- und Hausrat, Lebens, Rechtsschutz, Reise, Kranken- und Unfall, Risiko und Gebäudeversicherung (10. Auflage, August 2022)
Alles Wichtige zur Eigentumswohnung: Was gehört wem? Wer zahlt wie viel? Wie werden Beschlüsse gefasst? Wie funktioniert die Gemeinschaft? (4. Auflage, September 2020)
Wie Sie Ihr Geld sicher anlegen. Was Sie über Chancen und Risiken an den Börsen wissen müssen. Und wie Sie teure Fehler vermeiden (3. aktualisierte Auflage, November 2019)
10-seitige Anleitung zum Bezug von AHV-Renten, Pensionskasse, Freizügigkeitsgeld und Guthaben der 3. Säule sowie von Ergänzungsleistungen. Zudem Formulare für die Beantragung von Leistungen.
Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker
und Pflichtteile (13. aktualisierte Auflage Januar 2023).
Vom Zahlungsbefehl bis zum Verlustschein: Wie Gläubiger zu ihrem Geld kommen. Und wie sich Schuldner gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können (2. aktualisierte Auflage Dezember 2012).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden