Nein. Sie haben nur Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für den annullierten Flug. Und wenn die Annullierung nicht auf aussergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe zurück­zuführen war, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung in der Höhe von 600 Euro. Die Swiss muss aber die ­Kosten für den Ersatzflug nicht über­nehmen, weil Sie diesen selbst gebucht haben.