Mit den obligatorischen Beiträgen an die Pensionskasse sorgen Angestellte und Arbeitgeber nicht nur fürs Alter vor. Ein Teil der Zahlungen geht aufs Konto der Risikoprämien.

Damit sind Leistungen der Pen­sionskasse bei Invalidität und Tod vor Erreichen des Pensionsalters versichert. Konkret: Invalidenrenten für Arbeitsunfähige und Renten für Hinterbliebene. Die Höhe der Risikoprämien bekommen Angestellte und Arbeitgeber direkt zu sp&u...