Der Vermieter lebt im Ausland. Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld lässt er sich durch seinen Schwager vertreten. Dieser erscheint mit einem Be­kann­ten, der ihm als Jurist zur Seite stehen soll. Die Mieterin kommt in Begleitung einer Nachbarin – zur moralischen Unterstützung.

Etwas hölzern liest der Schwager des Eigentümers sein Rechtsbegehren von ­einem Blatt Papier ab. Er fordert ausstehende Mietzinse von total 3220 Franken. Die Mieterin habe a...