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saldo 9/2005
11.05.2005
Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
Es sei einmal klargestellt: Rechtsberater sind keine weltfremden Theoretiker, sondern unverzichtbare Wegweiser im Dschungel des Alltags. Und sie leisten ihren selbstlosen Einsatz auch dann, wenn es nicht ums Prinzip, sondern um die Wurst geht.
Beispiel Zollikofen BE: Ein Feinschmecker kaufte in der Metzgerei eine Saucisson für 9 Franken. Gewicht laut Deklaration: 300 Gramm. Doch die Wurst erschien ihm verdächtig leicht. Zu Hause machte er den Test. Die Küchenwaage stoppte bei 2...
Es sei einmal klargestellt: Rechtsberater sind keine weltfremden Theoretiker, sondern unverzichtbare Wegweiser im Dschungel des Alltags. Und sie leisten ihren selbstlosen Einsatz auch dann, wenn es nicht ums Prinzip, sondern um die Wurst geht.
Beispiel Zollikofen BE: Ein Feinschmecker kaufte in der Metzgerei eine Saucisson für 9 Franken. Gewicht laut Deklaration: 300 Gramm. Doch die Wurst erschien ihm verdächtig leicht. Zu Hause machte er den Test. Die Küchenwaage stoppte bei 250 Gramm.
Der Kunde konfrontierte den Metzger mit dem Ergebnis. Dieser gab sich unschuldig: «Die Angabe auf dem Etikett entspricht dem Frischgewicht.» Es sei aber ein physikalisches Gesetz, dass eine Wurst im Laufe der Zeit Wasser verliere. Logisch werde sie dadurch leichter - dafür aber auch würziger.
Die naturwissenschaftliche Erklärung blendete den Feinschmecker nicht. Ihm wollte nicht einleuchten, weshalb er für verdunstetes Wasser gutes Geld bezahlen sollte. Was mit 300 Gramm angeschrieben ist, muss auch 300 Gramm wiegen! Daran gibt es auch im Bernbiet nichts zu rütteln.
Kurz: Hier geht es nicht um eine wissenschaftliche Debatte, sondern schlicht und einfach um die Wurst!