3a-Konto: Einzahlen und beziehen im gleichen Jahr? 

«Ich bin Angestellter mit Pensionskasse und besitze ein Säule-3a-Konto. Im März werde ich 63. Dann möchte ich das Konto auflösen. Darf ich vorher noch einzahlen?»

Ja. Sie dürfen Einzahlungen bis zum Maximal­betrag von 6 768 Franken tätigen. Dies, auch wenn Sie das Konto noch im selben Jahr auflösen. Die Einzahlung ist von den Steuern absetzbar, und die Auszahlung wird zum Sondersatz besteuert. Wobei all­fällige andere Vorsorgebezüge im gleichen Jahr – zum Beispiel ein Kapitalbezug bei der Pen­sionskasse – hinzugerechnet und gemeinsam besteuert würden.

Raiffeisen Pension Invest Futura: Zu empfehlen?

«Nach einer Rück­zahlung habe ich 80 000 Franken zum Anlegen. Ich will keine Risiken eingehen. Meine Bank empfiehlt den Raiffeisen Pension Invest Futura Yield. Ein guter Rat?»

Nein. Der Fonds hat zwar einen guten Leistungsausausweis. Doch das Geld ist hauptsächlich in Obligationen angelegt. Dabei sind die Renditen von guten Schuldnern heute so tief, dass man von Obliga­tionen in absehbarer Zeit wenig erwarten sollte. Die recht hohen Fondskosten von 1,1 Prozent pro Jahr sind ein weiteres Handicap. Dazu kommen Depotgebühren und Steuern. Auf die Anleger könnten erhebliche Wertschwankungen und eine lange Durststrecke zukommen. Wer keine Risiken eingehen möchte, sollte diesen Fonds nicht kaufen.