Mit grossen Buchstaben schreibt der Hersteller Knorr auf der Verpackung seiner «Asia Noodles»: «Unser Versprechen – ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz.» «Versprechen» – das klingt gut und vertrauenerweckend. Tatsache ist: Gemäss Lebensmittelgesetz dürfen Fertignudeln gar keine Konservierungsstoffe enthalten. Knorr hält sich also nur an die gesetzlichen Vorschriften – wirbt damit aber prominent auf der Verpackung.
Kunden haben für solche irreführenden Verpackungshinweise kein Verständnis, wie eine Strassenumfrage zeigt: «Knorr verkauft die Kunden für dumm», sagt zum Beispiel Rona Diem aus Zürich. «Die Hersteller versprechen etwas, das sie sowieso machen müssen.» Und Angela Colacicco aus Bassersdorf ZH sagt: «Liest man diese Werbung, bekommt man den Eindruck, das Produkt sei etwas Besonderes.»
Das Täuschungsverbot in der Lebensmittelverordnung verbietet Angaben auf Verpackungen, «mit denen zu verstehen gegeben wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen».
Es gibt allerdings ein Schlupfloch. Der Thurgauer Kantonschemiker Christoph Spinner sagt, die Verordnung erlaube es ausdrücklich, auf die geltenden Vorschriften einer Lebensmittelgruppe hinzuweisen. Zur Kritik, dass die Darstellung auf den Verpackungen für Konsumenten irreführend sei, sagt Kantonschemiker Spinner nichts: «Konkrete Produkte oder Etiketten beurteilen wir gegenüber Dritten grundsätzlich nicht.»
Auch die Migros macht Werbung «laut Gesetz»
Ein Blick auf die Verpackungen von Lebensmitteln zeigt: Die Hersteller machen keine nüchternen Hinweise auf das Gesetz. Sie werben vielmehr mit selbstverständlichen Eigenschaften für ihre Produkte und erwecken so den Eindruck, diese seien etwas Besonderes. Hersteller Mars etwa wirbt auf der Packung des Fertiggerichts Ebly Zartweizen mit der Angabe «Ohne Konservierungsstoffe, ohne künstliche Farbstoffe». Dahinter stehen zwei Sternchen (**). Die Auflösung folgt in der Fussnote in kleiner Schrift: «gemäss Gesetz».
Auch die Migros verwendet häufig die Angabe «Ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz» – zum Beispiel bei den Fertigsuppen «Migros Bon Chef», dem «Gratin-Mix Migros Bon Chef» oder der «Polenta Migros Subito fixfertig». Die Migros und Ebly-Hersteller Mars sagen dazu, man wolle so die Kunden informieren, weil diesen die gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt seien.
Strassenumfrage: «Kunden für dumm verkauft»
Herbert Bruggraber, 64, Villigen AG: «Um die Angabe ‹laut Gesetz› zu verstehen, müsste ich den Gesetzestext kennen. Den müssten die Hersteller auch aufdrucken.»
Jay Hürlimann, 15, Rüschlikon ZH: «Wenn gewisse Stoffe verboten sind, braucht es nicht extra einen Hinweis auf der Verpackung.»
Rona Diem, 42, Zürich: «Mit Angaben wie ‹laut Gesetz› verkaufen Hersteller die Konsmenten für dumm. Sie versprechen etwas, das sie sowieso machen müssen.»