Die saldo-Leserin E. T. aus Zürich erhielt ein unerwartetes Weihnachtsgeschenk. Im Dezember schrieb ihr die Krankenkasse Swica: «Im Rahmen einer Prüfung durch die Finma hat Swica festgestellt, dass bei einzelnen Kunden eine zu hohe Einteilung in die Tarifaltersgruppen von Zusatzversicherungen erfolgt ist.»
Auf Deutsch übersetzt heisst das: Die Swica hatte von ihrer Kundin in den Jahren 2010 bis 2012 eine Prämie verlangt, die nicht ihrem Alter entsprach. Die Rechnung für die Krankenkassen-Zusatzversicherung «Hospita Privat» war stets zu hoch. Die Kasse hatte sie in der Altersklasse 41 bis 45 statt in der Klasse 26 bis 30 eingeteilt.
Die Zürcherin ist kein Einzelfall. saldo-Recherchen zeigen: Während zehn Jahren erhielten insgesamt 884 Swica-Kunden eine zu hohe Rechnung. Der Versicherer kassierte so insgesamt 685 000 Franken zu viel. Ursache war laut Swica ein Erfassungsfehler. Dieser sei inzwischen behoben worden. Der Krankenversicherer musste auf Geheiss der Finma die Prämien richtig berechnen und den betroffenen Versicherten die Differenz zurückzahlen.
Die Swica ist nicht die einzige Krankenkasse, die zu hohe Rechnungen stellte. In den vergangenen Jahren fand die Finma regelmässig Fehler bei den Krankenversicherern. Die zu viel verlangten Prämien beliefen sich auf 10 bis fast 20 Millionen Franken pro Jahr. Allein im vergangenen Jahr beanstandeten die Prüfer 37 Zusatzversicherungen. Folge: Die Krankenversicherer mussten die Prämien per 2021 reduzieren.
Finma wird auch bei Ärzten und Spitälern fündig
Die Finma prüft die Tarife der Zusatzversicherungen Jahr für Jahr zum Schutz der Versicherten. Sie greift ein, wenn Prämienerhöhungen nicht plausibel sind, Altersrückstellungen nicht sachgemäss verwendet oder wie im Fall der Swica Versicherte in eine falsche Alterskategorie eingeteilt werden. Auch zu hohe Gewinnmargen bei Zusatzversicherungen genehmigt die Finanzmarktaufsicht nicht. Überschreitet die Gewinnmarge bei einem bestehenden Tarif 15 Prozent, muss die Krankenkasse den Tarif senken.
Aufgrund von externen Hinweisen nimmt die Finma vermehrt auch die Leistungsabrechnungen von Ärzten und Spitälern genauer unter die Lupe. In ihren jüngsten Analysen fanden die Finma-Experten zweifach in Rechnung gestellte Leistungen. Oder es wurden bei Halbprivat- und Privatpatienten höhere Preise verlangt – ungeachtet, welcher Arzt den Patienten behandelte oder ob der Patient die freie Arztwahl gewünscht hatte.
Noch dreister: Für gleiche Behandlungen wurden je nach Spital und Arzt unterschiedliche Zusatzkosten berechnet. Bei Hüftoperationen etwa werden zur Fallpauschale von 16 000 Franken, die von der Grundversicherung abgedeckt ist, je nach Spital zusätzlich 1500 bis 25 000 Franken in Rechnung gestellt. In einem Fall stellte die Finma fest, dass 40 Ärzte einem zusatzversicherten Patienten fiktive Rechnungen schickten (K-Tipp 2/2020).