Ende letzten Jahres horteten die Krankenkassen in der Grundversicherung 6,6 Milliarden Franken in ihren Reserven. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verlangte von ihnen aber nur ein finanzielles Polster von 4,4 Milliarden Franken. Differenz: stattliche 2,2 Milliarden Franken. Den überhöhten Reserven wollte der Bundesrat in der neuen ­Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht einen Riegel schieben. Der Entwurf gab dem BAG die Kompetenz, die Kassen zu zwingen, überhöhte Reserven an die Versicherten zurückzuzahlen.

Jede dritte Kasse hätte Geld an die Prämienzahler zurückgeben müssen, darunter zwei der grössten: Visana und Concordia. Beide horteten Ende 2014 mehr als doppelt so hohe Reserven wie nötig. 

Doch die Krankenkassen wollen mit den Prämien der obligatorisch Versicherten möglichst hohe Reserven äufnen. Deshalb verlangten sie vom Bundesrat erfolgreich, die vorgesehene Verordnung abzuändern. Nun ist in der Verordnung nur noch von einem «freiwilligen ­Abbau von übermässigen Reserven» die Rede.  

Das zuständige Eidgenössische Departement des Innern kommentiert lapidar: «Es entspricht dem üblichen Prozess einer Anhörung, dass die Betroffenen Stellung nehmen können und der Bundesrat basierend darauf Anpassungen vornimmt.» Betroffen sind aber auch die Prämienzahler. Deren Interessen sind dem Bundesrat offenbar wenig wert.