Leute in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen. Doch nur wenige Kantone gewähren solche Zuschüsse automatisch (saldo 3/2021). In den anderen müssen sich Prämienzahler innert einer kurzen Frist anmelden. In folgenden Kantonen laufen die Anmeldefristen im ersten Quartal ab:

  • per 31. Januar: Glarus
  • per 31. März: beide Appenzell, St. Gallen und Zürich
  • per 30. April: Nidwalden, Schaffhausen, Uri und Zug.

Bezugsberechtigte Personen erhalten die Anmeldeformulare in vielen Kantonen automatisch zugeschickt. Wer kein Formular erhalten hat, kann es auf den Internetseiten der kantonalen Sozialversicherungsanstalten herunterladen oder anfordern. Die Kontaktdaten des Amtes findet man im Internet unter Ahv-iv.ch.