Ja. Arbeitslose, die krankheitsbedingt nicht oder nur vermindert arbeits- und ­vermittlungsfähig sind, haben ­Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser Anspruch ist auf maximal 30 Kalendertage pro ­Krankheitsfall und höchstens 44 Tag­gelder begrenzt. Die 30-tägige Frist ­beginnt bei­ ­einem ­Rückfall erneut zu ­laufen. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Tag mit einem Arztzeugnis belegen und ­innert einer Woche dem ­Regionalen Arbeits­vermittlungs­zentrum (RAV) melden.