Auf einigen Strecken sind Sitzplätze in Schnellzügen rar. Wer sich einen Platz sichern will, kann für 5 Franken eine Reservation machen. Das Problem: Fällt der vorgesehene Zug aus und steht ein Ersatzzug im Bahnhof, ist die Reservation nicht mehr gültig.

Wer vergebens einen Sitzplatz ­reserviert, hat generell Anspruch auf die Rückerstattung der Reservationsgebühr – auch wenn der Kunde einen anderen Sitzplatz im Ersatzzug fand. Dafür müssen sich die Kunden an den Zugbegleiter wenden. Mit dessen schriftlicher Bestätigung können Passagiere ihr Geld am SBB-Schalter zurückfordern. Alternative: die Bestätigung fotografieren und auf Sbb.ch in ­einen Gutschein umwandeln (Sbb.ch -> Hilfe & Kontakt ->  Erstattung und Entschädigung -> Was für ein Billett möchten Sie erstatten lassen? ->  Billett oder Reservation Schweiz  -> Reservation nicht nutzbar  -> Foto Bestätigung des Zugpersonals uploaden  -> Kontaktdaten eingeben  -> senden).