Wer in Rente geht, steht vor der Frage: Soll man sich das Pensionskassenkapital als Rente oder als Kapital auszahlen lassen? saldo rechnete mit dem VZ Vermögenszentrum die zwei Varianten an einem Beispiel durch: Ein Mann geht mit 65 Jahren regulär in Pension. Er hat 150 000 Franken gespart, bekommt die maximale AHV-Rente von 29 400 Franken pro Jahr und hat ein Pensionskassenvermögen von 500 000 Franken.
In einem Rechenbeispiel entscheidet sich der angehende Pensionär für die Auszahlung des Kapitals, im anderen für die Pensionskassenrente. Was ist steuertechnisch besser, wenn der Mann nach der Pensionierung noch 20 Jahre lebt? Die Rechnung wurde für die drei Kantonshauptorte Basel, Zürich und Appenzell AI gemacht (siehe Tabelle im PDF). Denn in jedem Kanton fallen beim Bezug des Kapitals andere Kapitalauszahlungssteuern an.
Variante 1: Der Pensionär bezieht sein ganzes Pensionskassenkapital. In Basel muss er dem Fiskus 47 382 Franken Kapitalauszahlungssteuer überweisen. Basel zählt diesbezüglich zu den teuersten Gemeinden der Schweiz. Zürich liegt bei der Besteuerung von Kapitalbezügern im Schweizer Durchschnitt: Hier werden 36 967 Franken vom PK-Vermögen abgezogen. In Appenzell sind es nur 26 032 Franken. Für den Steuervergleich wird angenommen, dass der Pensionär von seinem Pensionskassenvermögen gleich viel Geld verbraucht, wie er 20 Jahre lang als Rente beziehen würde.
Variante 2: Der Mann entscheidet sich für eine Pensionskassenrente, die bis zu seinem Tod ausbezahlt wird. Bei einem angenommenen Umwandlungssatz von 5,45 Prozent bekommt er jährlich 27 250 Franken. Zusammen mit den 29 400 Franken AHV-Maximalrente stehen ihm pro Jahr also 56 650 Franken zur Verfügung. Im Gegensatz zur ersten Variante muss sich der Pensionär nicht darum kümmern, das Kapital anzulegen.
Dafür zahlt er viel Steuern, denn in Zürich, Basel und Appenzell werden Rentenbezüger stärker zur Kasse gebeten als Kapitalbezüger. In Basel fallen in 20 Jahren 157 306 Franken an Steuern an. Hätte der Mann statt der Rente das Kapital bezogen, käme er nur auf 123 713 Franken – das sind 33 593 Franken weniger. In Zürich spart ein Kapitalbezüger 29 684 Franken an Steuern, in Appenzell sind es 32 176 Franken.
Wer die Pensionskassenrente bezieht, kennt sein Einkommen. Kapitalbezüger haben diese Sicherheit nicht. Auf ihrem Pensionskassenvermögen müssen sie eine Rendite erzielen. In Appenzell würde dem Pensionär im Alter 65 nach Abzug der Kapitalauszahlungssteuern noch 473 968 Franken übrigbleiben. Ohne Vermögensertrag wäre das Geld durch den steten Vermögensverzehr statt in 20 schon in rund 17 Jahren aufgebraucht.
Kapitalbezüger profitieren ab einer Nettorendite von 2 Prozent
Mit einer Nettorendite von 2 Prozent pro Jahr würde die Situation ganz anders aussehen: Der Pensionär hätte in allen drei Kantonen über 20 Jahre hinweg gleich viel Geld zur Verfügung wie bei einem PK-Rentenbezug. Mehr noch: Im Alter von 84 Jahren würden in Basel rund 24 500 Franken vom Pensionskassenkapital übrigbleiben, in Zürich 39 700 Franken und in Appenzell sogar 55 630 Franken.
Wer statt Kapital eine Rente wählt, muss wissen: Er kann nicht damit rechnen, dass die Rente der Teuerung angepasst wird. Das ist für die Pensionskassen freiwillig. Schlimmstenfalls bleibt die Rente bis zum Tod gleich hoch wie im Alter 65 – auch wenn das Geld jedes Jahr weniger wert ist.