Nein. Ein Barbezug von Pensionskassengeldern ist nur möglich, wenn der andere Ehepartner zustimmt und das Auszahlungs­gesuch ebenfalls unterschreibt. Dies soll verhindern, dass Pensionskassengelder ausgezahlt werden, ohne dass es der Gatte weiss. Zahlt eine Pensionskasse ein Kapital aus, ohne dass der Ehepartner unterschrieben hat, riskiert sie, dass sie die entsprechende Summe ein zweites Mal auszahlen muss. 

Trotzdem können Sie der Pensionskasse Ihres Mannes sicherheitshalber per eingeschriebenem Brief mitteilen, dass Sie mit einer Barauszahlung nicht einverstanden sind, falls er ­diese beantragen sollte. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass Verheira­tete die Unterschrift ihres Partners fälschen, um eine Barauszahlung zu erwirken.