Ja. Allerdings nur bei Versicherungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Bei Versicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besteht kein Aufnahmezwang. VVG-Versicherer können Interessenten ohne Angabe von Gründen ablehnen oder lebenslange Gesundheitsvorbehalte anbringen. 

KVG-Versicherungen hingegen müssen jeden Interessenten aufnehmen – unabhängig vom Gesundheitszustand. Hat eine Person bereits ein gesundheitliches Leiden, so darf die Krankenkasse nach KVG beim Taggeld für dieses Leiden einen Gesundheitsvorbehalt anbringen; er erlischt aber spätestens nach fünf Jahren automatisch. Die KVG-Taggeldprämie darf nicht nach gesundheitlichen oder anderen Kriterien, sondern nur nach Eintrittsalter und Region abgestuft werden. In der Regel kann man über solche KVG-Versicherungen allerdings bloss ein kleines Taggeld versichern.