Ja. Der Arbeitgeber muss eine Mutter, die ihr Kind während der Arbeitszeit stillt, für die dafür benötigte Zeit in einem begrenzten Umfang entlöhnen. Das gilt bis ein Jahr nach der Geburt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu vier Stunden steht Ihnen eine bezahlte Stillzeit von 30 Minuten zu, bei mehr als 4 Stunden sind es 60 und bei über 7 Stunden 90 Minuten – unabhängig davon, ob Sie im Betrieb stillen oder den Arbeitsplatz dafür verlassen. Diese Zeiten können je nach den Bedürfnissen des Kindes am Stück oder verteilt bezogen werden. Sind längere Stillzeiten nötig, dürfen Sie der Arbeit auch länger fernbleiben. Diese Zeit wird aber nicht als bezahlte Arbeit­szeit angerechnet.