Ja. Die Leasingfirma ist von Gesetzes wegen verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Kreditfähigkeit des Leasingnehmers zu prüfen. Dieser gilt dann als kreditfähig, wenn er in der Lage ist, die Raten innerhalb von 36 Monaten zurückzuzahlen, ohne den nicht pfändbaren Teil des Einkommens beanspruchen zu müssen. Oder wenn die Zahlung der Raten durch sein Vermögen sichergestellt ist.

Enthält die Kreditfähigkeitsprüfung auch nur geringfügige Fehler, verliert die Leasinggesellschaft den Anspruch auf Zinszahlungen, bei schwerwiegenden Fehlern verliert sie sogar die gewährte Kreditsumme. Bei grob unsorgfältiger Kreditwürdigkeitsprüfung der Leasingfirma kann der Leasingnehmer somit jederzeit kostenlos aus dem Vertrag aussteigen und seine bereits bezahlten Raten zurückfordern.