Die Internetschops Steg Electronics, Tech­mania und PC Ostschweiz haben ihren Betrieb eingestellt und ihre 17 Filialen geschlossen. Die Läden schreiben, dass sie keine Produkte mehr ausliefern.

Wer bereits ­bezahlt hat und auf die Lieferung wartet, sollte versuchen, die Zahlung zu stoppen. Das ist etwa bei einer Kreditkartenzahlung möglich – mit Verweis, dass keine Lieferung erfolgt sei. Rechnungen für nicht gelieferte Ware sollte man nicht mehr zahlen.

Ein möglicher Konkurs hätte auch Folgen für Garantiefälle. Denn grundsätzlich haftet der Händler für die gesetzlich vorgeschrie­bene Garantie. Nach einem Konkurs ist diese aber Makulatur.

Besser sind Kunden geschützt, die beim Kauf eines Geräts neben der Garantie des Verkäufers noch eine Herstellergarantie erhielten. Sie können sich direkt an den Hersteller wenden. Er ist für die Reparatur oder den Umtausch des Geräts zuständig.