Das Gepäckchaos an vielen Flughäfen liess im Sommer Passagiere verzweifeln. Immerhin: Die Airlines haften, wenn eingechecktes Gepäck verspätet oder nicht ans Ziel kommt (saldo 13/­2022). Jetzt passt der Bund die Höchst­limite für Airlines an: Ab 2023 gibts bei Gepäck­verlust oder -verspätung maximal 1730 statt 1520 Franken (Kursstand 31. Oktober). Das passiert nicht freiwillig: Die maximalen Schadener­satz­beträge werden von der internationalen Organisation für Zivilluftfahrt vorgeschrieben.

Tipp: Wer nach einem Flug den Koffer vermisst, sollte sofort den Lost-and-Found-Schalter aufsuchen und das Formular «Property Irregularity Report» ausfüllen. Man darf sich nötigen Ersatz wie Hygieneartikel und Kleidung kaufen. Wichtig: Quittungen verlangen. Die Airline muss die Kosten übernehmen. Der Schaden ist ihr schriftlich und mit Belegen innert 21 Tagen seit Gepäckaufgabe einzuschicken.