Nein. Die finanziellen Verhältnisse Ihres Konkubinatspartners haben keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Ergänzungsleistungen. Wenn Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen, werden diese aber trotzdem neu berechnet. 

Bei den Berechnungsgrundlagen ändert sich der kantonal unterschiedlich hohe Pauschalbetrag für die Krankenkassenprämien. Zudem wird bei den Ausgaben für die Lebenskosten nur noch die Hälfte des Mietzinses berücksichtigt, weil Sie die neue ­Wohnung mit Ihrem Freund teilen. Auf Ihre IV-Rente hat der gemeinsame Haushalt keinerlei Einfluss. 

Achtung: Änderungen Ihrer Vermögensverhältnisse wie auch Adress­änderungen müssen Sie sofort der zuständigen Ausgleichskasse mitteilen. Tun Sie dies nicht, kann die Ausgleichskasse später eine Rückerstattung verlangen, falls Sie zu hohe Renten bezogen haben.