Laut dem Bundesamt für Gesundheit sollen sich Risikopersonen gegen die Grippe impfen lassen, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Dazu gehören über 65-Jährige, Schwangere, Frühgeborene und chronisch Kranke. 

In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten von rund 40 Franken. Das gilt allerdings nicht, wenn man die Impfung in ­einer Apotheke machen lässt. Das musste ein saldo-Leser aus Tuggen SZ erfahren. Sein Hausarzt hatte nicht genügend Impf­dosen erhalten. Deshalb liess sich der 73-Jährige in einer Apotheke impfen. Seine Krankenkasse erstattete ihm die Kosten ­jedoch nicht. Laut Gesetz müssen die ­Kassen Grippeimpfungen nur übernehmen, wenn ein Arzt sie vornimmt.