Bei Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Rechtssprechung Anrecht auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung und der Länge des Fluges ab. Für Flüge bis 1500 Kilometer mit mindestens drei Stunden Verspätung gibt es 300 Franken, bei Flügen bis 3500 Kilometer 480 Franken. Ab 3500 Kilometer und mindestens vier Stunden Verspätung muss die Airline 725 Franken bezahlen.  

Unklar war bisher, wann ein Flugzeug als angekommen gilt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat nun entschieden: Es spielt keine Rolle, wann der Flieger auf der Rollbahn aufsetzt oder die Parkposition erreicht. Als Ankunft gilt der Zeitpunkt, in dem mindestens eine Flugzeugtüre geöffnet ist und die Passagiere den Flieger verlassen dürfen. 

Tipp: Zahlt die Fluggesellschaft trotz grosser Verspätung nicht, können Passagiere ihren Anspruch von Inkassofirmen wie zum Beispiel Euclaim.de, Fair­plane.net oder Flightright.de prüfen und einfordern lassen. Diese behalten im Erfolgsfall rund ein Viertel der Entschädigung.

Weitere Infos: 

www.saldo.ch/Service/Merkblätter/Freizeit und Verkehr «Das Wichtigste zum Reiserecht»