Frühzahler werden belohnt
In vielen Kantonen lässt sich Geld sparen, wenn man die Steuern zu früh zahlt. Die Zinssätze sind attraktiver als jene der Banken.
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saldo 7/2004
14.04.2004
Martin Müller
Wer die Steuerrechnung schon jetzt statt erst bei Fälligkeit Ende September bezahlt, macht ein gutes Geschäft. Denn die meisten Kantone vergüten für vorzeitige Einzahlungen einen Zins (siehe Tabelle). Bei 2 Prozent kommen so auf einen Steuerbetrag von 10 000 Franken in einem halben Jahr immerhin 100 Franken zusammen. Nicht viel - aber doch 16-mal mehr, als die gleiche Summe in derselben Zeit auf einem Sparkonto mit 0,125 Prozent Zins abwirft.
Wer genug Geld auf der Seite hat, ...
Wer die Steuerrechnung schon jetzt statt erst bei Fälligkeit Ende September bezahlt, macht ein gutes Geschäft. Denn die meisten Kantone vergüten für vorzeitige Einzahlungen einen Zins (siehe Tabelle). Bei 2 Prozent kommen so auf einen Steuerbetrag von 10 000 Franken in einem halben Jahr immerhin 100 Franken zusammen. Nicht viel - aber doch 16-mal mehr, als die gleiche Summe in derselben Zeit auf einem Sparkonto mit 0,125 Prozent Zins abwirft.
Wer genug Geld auf der Seite hat, für den lohnen sich also Vorauszahlungen. Im Kanton Luzern nutzt mehr als die Hälfte der Einwohner diese Möglichkeit - der Kanton zahlt weit mehr an Vergütungszinsen, als er mit Verzugszinsen bei säumigen Zahlern eintreibt. Besonders attraktiv ist es im Kanton Schwyz: Wer die ganze provisorische Rechnung bis am 1. Juli bezahlt, erhält 3 Prozent Skonto. Fällig würde die Steuerrechnung erst Ende November; der Abzug entspricht somit einem Jahreszins von 7,2 Prozent.
Gemeinden legen ihre eigenen Zinssätze fest
In anderen Kantonen lohnt sich das vorzeitige Steuerzahlen weniger. Basel-Land vergütet vorzeitigen Einzahlern nur magere 0,6 Prozent, und in Bern täuscht der in der Tabelle aufgeführte Zinssatz von 3,25 Prozent: Gewährt wird er nur für die fällige Rate während der ordentlichen Zahlungsfrist, also während höchstens 30 Tagen. Auf diese Weise lässt sich wenig herausholen.
Achtung: Die aufgeführten Werte beziehen sich nur auf die Bundes- respektive Staatssteuern. Die Gemeinden können für ihre Steuern andere Zinssätze festlegen: Langenbruck BL etwa gewährt satte 7,5 Prozent, Riehen BS 3,25 Prozent.
Ebenfalls unterschiedlich sind die Regelungen, ab wann die Verzinsung zu laufen beginnt und wie lange sie gewährt wird. Manche Kantone übertragen zu viel bezahlte Steuern aufs nächste Jahr, in anderen gibts Rückzahlungen.
Auf der anderen Seite verrechnet der Staat natürlich auch Zinsen, wenn man die Steuern zu spät zahlt - sie variieren bei Bund, Kantonen und Gemeinden (siehe Tabelle). In der Regel kommt der Verzugszins erst zur Anwendung, wenn jemand bis 30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung nicht bezahlt hat.