Transponder sind für Segelflieger und Bal­lone noch immer freiwillig, obwohl es in den letzten Jahren immer wieder zu Beinahe-­Kollisionen mit anderen Flugzeugen kam ­(saldo 4/2021). Bald gibt es eine Ausnahme: Am 24. März tritt im Anflug­sektor der Flug­häfen St. Gallen-Alten­rhein und Friedrichs­hafen eine Zone in Kraft, in die auch Segel­flieger und Ballonfahrer grundsätzlich nur mit eingeschaltetem Transponder ­einfliegen dürfen. Eine Transponderpflicht für die ganze Schweiz wurde schon mehrmals vergeblich gefordert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt kam den Segelfliegern jetzt auch bei der Zone bei Altenrhein entgegen: Es hatte die Einführung der Transponderpflicht um ein Jahr verschoben und die Zone im Vergleich zu den ursprünglichen ­Plänen verkleinert.