Wer ein Fitnessabo mit einer fixen Laufzeit abschliesst, muss eine auto­matische Verlängerung nicht akzeptieren, wenn dies nicht im Vertrag steht. Irene Rüegg schloss im Februar im Fitnessstudio Le Gym in Kirchberg SG ein Abo mit Laufzeit bis Ende August ab. Eine Fitnesstrainerin gab die Daten im Computer ein. Dann händigte sie ihr eine Rechnung über 389 Franken aus. Einen schriftlichen Vertrag erhielt die Kundin nicht.

Nach Ablauf des Abos erhielt sie eine Rechnung über Fr. 469.40. ­Begründung: Der Vertrag habe sich um sechs Monate verlängert. Die Angestellte hatte Rüegg beim Vertragsabschluss nicht auf eine mög­liche Vertragsverlängerung hinge­wiesen und ihr keine entsprechenden Vertragsbedingungen gegeben. Rüegg wehrte sich mit Hilfe der ­saldo-Rechtsberatung – und ­bekam recht: Le Gym verspricht, die Betreibung gegen sie zurückzuziehen.

Anders ging es ihrem Partner Will Graf. Er buchte seinen Vertrag von zu Hause im Internet und akzeptierte mit einem Klick die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der automatischen Verlängerungsklausel. Manche Studios verwenden diese kundenunfreundliche Klausel immer noch. Graf bezahlte die Verlängerung widerwillig.