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Der Ständerat will die AHV-Renten erhöhen – dies als ein Element der Reform der Altersvorsorge. Neurentner sollen künftig pro Monat 70 Franken mehr bekommen, Ehepaare bis zu 226 Franken. Doch noch hat die Reform viele Hürden zu nehmen.
Relevant sind vorläufig die heute gültigen Bestimmungen. Die AHV ist die wirtschaftliche Basis im Alter. Es ist daher sinnvoll, dass man die ungefähre Höhe der Rente kennt. Das gilt besonders ab Alter 50. Es gibt zwei Wege für die Rentenschätzung:
- Man macht es selber. Dafür beschafft man sich den Auszug aus dem Individuellen Konto (IK). Erhältlich ist er meist bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons, teilweise bei branchenspezifischen Ausgleichskassen. Mit den Angaben im Auszug füttert man im Internet ein Tool: www.acor-avs.ch.
- Oder man verlangt bei der AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung. Für Personen über 40 ist sie im Abstand von mindestens fünf Jahren kostenlos. Sonst zahlt man 300 Franken.
Viele Leute arbeiten nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter. Doch ob Frauen bis 64 oder Männer bis 65 noch im Erwerbsleben stehen oder nicht: Beide können die AHV-Rente ein ganzes oder zwei ganze Jahre vorbeziehen. Die Folge ist allerdings eine lebenslange Rentenkürzung. Sie beträgt bei einem Jahr Vorbezug 6,8 und bei zwei Jahren 13,6 Prozent.
Nichterwerbstätige müssen bis zum gesetzlichen Pensionsalter ebenfalls Beiträge an die AHV entrichten. Tun sie es nicht, entstehen Beitragslücken – mit der Folge einer Rentenkürzung. Selbstverschuldete Beitragslücken können rückwirkend nur für die letzten fünf Jahre geschlossen werden. Für detaillierte Infos sind auch hier die kantonalen Ausgleichkassen eine gute Anlaufstelle.
Weitere Hinweise zur Berechnung der AHV-Rente: saldo-Ratgeber «Gut vorsorgen».
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