Einmal eröffnet, kann ein Konto in der Säule 3a nicht mehr gesplittet werden. Das Geld darauf kann man also nicht auf zwei oder mehrere Konten verteilen. Deshalb ist es ratsam, nicht nur ein Konto, sondern mehrere zu eröffnen. Denn wer das Geld später über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart in der Regel Steuern. Die Anzahl Konten ist gesetzlich nicht begrenzt. 

Teilbezüge sind nicht zulässig, jedes 3a-Konto muss in einem Mal geleert werden. Einzige Ausnahme: Wohneigentümer dürfen 

Teil­be­züge machen. Die Details:

  • Das aus dem 3a-Konto bezogene Geld muss in eine selbstbewohnte Liegenschaft fliessen. Investitionen in Zweit- oder Ferienwohnungen sind nicht erlaubt.
  • Als Verwendungszweck kommen in Frage: Bau bzw. Kauf, wertvermehrende Investitionen wie die Installation von Sonnenkollektoren, Umbauten. Man darf mit dem 3a-Geld auch die Hypothek ganz oder teilweise amortisieren. Nicht zulässig ist die Finanzierung des gewöhnlichen Unterhalts. 
  • Es gibt keine minimale Bezugssumme. 
  • Bei mehreren Bezügen für Wohneigentum ist ein Abstand von mindestens fünf Jahren einzuhalten. 
  • Bei Ehepaaren gilt die Fünfjahresregel einzeln.

Ein Partner kann zum Beispiel einen Bezug 2016, der andere einen im nächsten Jahr tätigen. Voraussetzung: Beide haben ein eigenes 3a-Konto, und beide sind Eigentümer der Liegenschaft. 

Es gibt im Internet Tools, mit denen man die Steuern beim Kapitalbezug aus der Säule 3a berechnen kann. Etwa bei Postfinance – leicht zu finden mit Suchmaschinen unter den Stichworten: Postfinance, Besteuerung, Kapitalauszahlung.