Gotten, Göttis, Onkel und Tanten ­schenken ihren Patenkindern, Nichten und Neffen gern etwas Geld. Dabei sind sie sich oft nicht bewusst, dass grössere Geldgeschenke allenfalls versteuert werden müssen – und zwar vom Empfänger. Nur ­direkte Nachkommen sind in der Regel davon befreit.

Die Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz erheben keine Schenkungssteuern. In den andern Kantonen müssen Schenkungen ab einer bestimmten Mindestsumme ­versteuert...