Ein Leser aus Ettingen BL kaufte sich im deut­schen Weil am Rhein speziell grosse Felgen der Marke «Super­turismo Le Mans». Dafür bezahlte er 861 Franken.

Veränderungen am Auto wie breitere Felgen, die im Typenschein des Fahrzeuges nicht eingetragen sind, muss man bei der Motorfahrzeugkontrolle überprüfen lassen. Zudem verlangt das Gesetz eine Eignungserklärung des Herstellers der Felgen. 

Der Baselbieter Autofan hatte eine solche Erklärung des deutschen TÜV. Doch die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel anerkannte sie nicht. Guido Aregger, Chef Technik der Prüfsta­tion: «Mit dem Unterzeichnen der Eignungserklärung haftet der Felgenhersteller für sein Produkt und all­fällige Schäden.» Das TÜV-Zertifikat enthalte aber keine solche Garantie.

Der Käufer musste sich beim schweizerischen Generalimporteur der Felgen, der Conzept Racing in ­Pfäffikon ZH, eine neue Eignungserklärung für 200 Franken kaufen. Immerhin: Gespart hat er unter dem Strich dennoch. Die gleichen Felgen hätten in der Schweiz 1528 Franken gekostet.