Fahrzeug-haftpflicht / Schuldiger Fahrer will Rechnung nicht bezahlen
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saldo 17/2000
25.10.2000
Vor drei Monaten hatte ich als Motorradfahrer eine Kollision mit einem Auto. Der Autolenker gab die Schuld zu und bat mich, die Polizei aus dem Spiel zu lassen. Er wollte auch seine Versicherung nicht nennen und versprach, meine beschädigten Kleider und die Reparatur meines Motorrades selber zu bezahlen. Er beauftragte selber einen Garagisten mit der Reparatur meines Töffs, hat aber bisher weder dessen Rechnung noch meine Rechnung für die beschädigten Kleider bezahlt. Was kann ich unternehme...
Vor drei Monaten hatte ich als Motorradfahrer eine Kollision mit einem Auto. Der Autolenker gab die Schuld zu und bat mich, die Polizei aus dem Spiel zu lassen. Er wollte auch seine Versicherung nicht nennen und versprach, meine beschädigten Kleider und die Reparatur meines Motorrades selber zu bezahlen. Er beauftragte selber einen Garagisten mit der Reparatur meines Töffs, hat aber bisher weder dessen Rechnung noch meine Rechnung für die beschädigten Kleider bezahlt. Was kann ich unternehmen, damit der Garagist und ich zu unserem Geld kommen?
Für jedes Motorfahrzeug besteht von Gesetzes wegen eine Haftpflichtversicherung, ohne die das Fahrzeug kein Kontrollschild erhält und nicht in Verkehr gesetzt werden darf. Welche Versicherung der Autolenker abgeschlossen hat, erfahren Sie über das Strassenverkehrsamt des Kantons, der das Kontrollschild abgegeben hat. Danach können Sie den Unfall direkt bei der Versicherung melden und Ihre Forderungen geltend machen.
Für den Garagisten allerdings sieht es schlechter aus: Da er am Unfall nicht beteiligt war, hat er gegenüber der Versicherung kein direktes Forderungsrecht. Er muss sich also an den Unfallverursacher halten und ihn gegebenenfalls betreiben.
jkm