Ja. Auch Teilarbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Für die Berechnung des versicherten Verdienstes ist Ihr bis anhin erzieltes Gesamteinkommen massgebend. Das verbleibende Einkommen wird Ihnen als Zwischenverdienst angerechnet. Verdienen Sie bei einem Arbeitgeber 3500 Franken und bei demjenigen, der Ihnen nun kündigte, 3000 Franken, beträgt Ihr versicherter Verdienst also 6500 Franken. 3500 Franken gelten als Zwischenverdienst. Ihr Verdienstausfall von 3000 Franken wird von der Arbeitslosenkasse wie bei Ganzarbeitslosen zu 70 oder 80 Prozent entschädigt. 

Wichtig: Weil das verbleibende Einkommen als Zwischenverdienst angerechnet wird, müssen Sie auch eine Vollzeitstelle suchen. Werden Sie fündig, müssen Sie die heutige halbe Stelle kündigen.