Wer im Notfall einen Rettungsdienst braucht, erhält nicht überall dieselbe Betreuung. So ist im Kanton Aargau nicht immer ein Notarzt dabei, wenn Sanitäter ausrücken. Denn anders als die meisten Kantone schreibt der Aargau nicht vor, dass die ­Sanität von einem Arzt begleitet werden muss (saldo 17/2020). Die Betreuung von Notfallpatienten wird auch künftig nicht besser. Der Regierungsrat belässt es in seiner neuen Gesundheits­planung bei der alten Regelung. Begründung: Rettungs­sani­­täter seien für Notfälle sehr gut ausgebildet. Auch in Bern, Glarus, Graubünden, Schaffhausen und Zug gibt es keine Notarztpflicht.